Kosten

Einzeltherapie:
Grundlage der Abrechnung für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten bzw. die Gebührenordnung für Ärzte (GOP/GOÄ). Bitte erkundigen Sie sich wenn möglich schon vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt sind.

Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. Die Kosten werden individuell vereinbart und orientieren sich an den Honoraren der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

Für gesetzlich Versicherte ist eine Abrechnung über die jeweilige Krankenkasse in meiner Praxis nur im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens möglich. Das Kostenerstattungsverfahren kann in jenen Fällen beantragt werden, in denen es Ihnen aufgrund der derzeitigen Versorgungssituation nicht möglich ist, in einer zumutbaren Entfernung von Ihrem Wohnort und mit einer zumutbaren Wartezeit einen Behandlungsplatz bei einem Kassenpsychotherapeuten zu finden. Wenn das für Sie zutrifft, erläutere ich Ihnen in einem Telefonat gern die notwendigen Schritte für die Inanspruchnahme des Kostenerstattungsverfahrens und unterstütze Sie bei der Beantragung.

Die Kosten des Coachings werden von einigen Unternehmen übernommen.

Die Kosten einer Paartherapie werden weder von den privaten noch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und müssen selbst gezahlt werden.